DER ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE
Wie sieht ein Energieausweis aus und über was informiert er?
Der Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand des Gebäudes und bietet die Möglichkeit, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressent:innen über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer:in aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen. Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis. Mieter:innen in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.
Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.
Arten
Man differenziert zwischen einem auf einer genormten Energiebilanz beruhenden bedarfsorientierten Energieausweis und einem auf dem tatsächlichen Durchschnittsverbrauch beruhenden verbrauchsorientierten Energieausweis. Da die Angaben im Bedarfsausweis auf Berechnungen unter Normbedingungen beruhen, ermöglicht dieser auch eine objektive Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von unterschiedlichen Gebäuden während der weniger aufwendige Verbrauchsausweis exakte Aussagen über den Verbrauch unter den im Betrachtungszeitraum realen Bedingungen gibt.
Bedarfsorientierter Energieausweis - der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie
Ziel der Erstellung des Bedarfsausweises ist die theoretische Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie. Für die Berechnung wird der energetische Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen (Anlagentechnik) herangezogen. Da die erhobenen Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner sind, ermöglicht der Bedarfsausweis Eigentümern energetische Schwachstellen Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dadurch kann sich der Eigentümer nicht nur ein Bild des Ist Zustandes seiner Immobilie machen, sondern somit auch mögliche Energieeinsparmaßnahmen in Betracht zu ziehen, welche den energetischen Zustand der Immobilie optimieren und gleichzeitig die Kosten senken können, angezeigt wird dies mit mindestens zwei Varianten.
Verbrauchsorientierter Energieausweis - die Bewertung des Energieverbrauchsverhaltens
Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der Energieverbrauch der Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und die Warmwasserbereitung der zurückliegenden drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter als Grundlage für die Berechnung herangezogen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis wird somit vor allem durch das individuelle Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner beeinflusst. So kann ein geringer Energieverbrauch in den letzten drei Jahren einer energetisch schlecht bewerteten Immobilie trotzdem einen guten Energieausweis erhalten. Da die meisten Bewohner ein individuelles Energieverbrauchsverhalten haben und dieses die Grundlage für die Ermittlung des Verbrauchsausweises bildet, können im Gegensatz zum Bedarfsausweis nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Energieverbrauch der Immobilie gemacht werden. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.
Achtung: Für die Ermittlung des Verbrauchsausweises müssen folgende Auflagen erfüllt sein. Das Miet- oder Kaufobjekt muss über mindestens 5 Wohneinheiten verfügen und der Bauantrag muss nach dem 01.10.1977 (Erste Wärmeschutzverordnung) gestellt worden sein.
Registriernummer
Mit der EnEV 2014 wurde zudem eine für jeden Energieausweis individuelle Registernummer eingeführt, welche in dem Energieausweis eingetragen werden muss. Dies dient zusammen mit der eingeführten Stichprobenkontrolle von Energieausweisen der Qualitätssicherung.
Welche Art des Energieausweises ist notwendig?
Das GEG stellt es im Grundsatz frei, ob ein bedarfs- oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt wird. Es bestehen jedoch zwei Ausnahmen. Zum einen muss ein Bedarfsausweis bei Neubauten und bei Gebäudesanierungen erstellt werden, sofern eine Gesamtbilanz des Gebäudes erstellt wird. Weiterhin besteht seit 2008 für bestehende Wohngebäude die Pflicht den Bedarfsausweis zu erstellen, wenn das betrachtete Gebäude unter fünf Wohneinheiten aufweist und den energetischen Mindestanforderungen der Wärmeschutzverordnung (WschV) 1977 nicht genügt, also vor 1977 ohne einen energetischen Standard, der dem der WSchV´77 entspricht, errichtet und nicht nachträglich saniert wurde. Die Regelung besteht, da bei kleinen Gebäuden die individuellen Nutzereinflüsse stärker ins Gewicht fallen als bei großen Wohn- oder Nicht-Wohngebäuden und daher der gemessene Verbrauch für einen Vergleich weniger aussagekräftig ist.
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