Anna Volz
              Ihre Energieberaterin - Energieeffizienz Expertin        

MEINE LEISTUNGEN FÜR SIE
Energieberatung ist mehr als Fördermittelservice! Die Beratung für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Hauses.


Abb.1 Bsp. Energieausweis

Energieausweise

Der Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand des Gebäudes und bietet die Möglichkeit, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. 

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Sanierungsfahrplan

Abb.2 Titelseite "Mein Sanierungsfahrplan"

Neue Fenster? Moderne und effiziente Heizung mit Erneuerbaren Energien? Oder doch vorab die Wände dämmen? Wer ein Gebäude sanieren möchte, steht oft vor den Fragen: Was ist sinnvoll? Wo soll angefangen werden? Was kostet mich das? Antworten gibt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).


Der Sanierungsfahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie Sie mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln Sie zum Zeitpunkt der Erstellung des iSFP rechnen können. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Kostenbelastung. Zudem erfahren Sie zu jeder Sanierungsaktion, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen und wie viel CO2 Sie damit einsparen können.


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Fördermittelberatung

Für die Sanierungen von Bestandshäusern und den Bau effizienter Gebäude steht eine Vielzahl an verschiedenen Förderprogrammen zur Verfügung. 

Bundesförderung

Bild von Kelly Sikkema aus Unsplash

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. 

Ab 2023 erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Auch die Energieberatung für Gebäude und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird über die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert.

Als Energie-Effizienz-Expertin bin ich zur Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude bei der KfW und Bafa berechtigt. Und helfe Ihnen gerne bei der Auswahl passender Förderung und auch bei der Beantragung der Fördermitteln, bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen sowie bei der Abrechnung der Fördermaßnahmen nach Durchführung.

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Erfüllungserklärung nach §92 GEG

Das Gebäudeenergiegesetz führt in § 92 eine Erfüllungserklärung ein, mit der die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes zu bestätigen ist. Dafür gibt das Gesetz Mindestinhalte vor. Den Ländern obliegt aber die weitere Gestaltung hinsichtlich des Umfangs der Nachweispflicht, der Ausstellungsberechtigten und des Zeitpunktes der Vorlage der Erklärung bei Behörden. Sie haben auch das Recht, Vollzugsaufgaben auf andere geeignete Stellen zu übertragen.

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Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt energetisch sinnvolle Baumaßnahmen durch zinsverbilligte Kredite in Abhängigkeit der Energieeffizienz. Dem Bauherrn stehen dabei zahlreiche Modelle und weitere ergänzende Förderungen grundsätzlich zur Verfügung. Ich unterstützte Sie dabei, welches Modell passt und welche Förderungen sinnvoll und realistisch sind. Darüber hinaus begleite ich Sie bei der Beantragung der KfW-Mittel, bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen sowie bei der Abrechnung der Fördermaßnahmen nach Durchführung.


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BEG-Förderbegleitung (KfW / BAFA)

Damit Eigentümer:innen bei einer Sanierung am Ende die Energieeinsparung auch erreichen und eine hohe Qualität garantiert ist, verlangen KfW und BAFA für die Förderung vieler Maßnahmen die Einbindung eines unabhängigen Experten oder Sachverständigen. Diese professionelle Fachplanung und Baubegleitung soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Zugelassen dafür sind nur unabhängige Experten, die in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind.

Ob Neubau oder Sanierung - sofern Sie eine BEG-Förderung für einzelne Maßnahmen oder ein Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchten, ist die Baubegleitung durch einen hierfür zugelassenen Energieeffizienz-Experten immer verpflichtend.


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